Mitgliederversammlungen 2021 bis auf weiteres verschoben
08 Jan
Mitgliederversammlungen 2021 bis auf weiteres verschoben
Wegen den Hygienevorschriften müssen wir die diesjährige geplante Mitgliederversammlung- und Jugendversammlung der Jugendabteilung, die für Februar bzw. März geplant waren, abgesagt werden.
Liebe Mitglieder des BSV Grün Weiss Neukölln,
leider hat uns das Corona-Virus weiter im Griff und verhindert nicht nur unseren geliebten Fußball-Sport sondern teilweise auch satzungsmäßiges Handeln.
Dazu gehören u.a. die Mitgliederversammlung des BSV Grün Weiss Neukölln , die lt. Satzung jährlich im 1.Quartal eines Jahres durchzuführen ist und die Jugendhauptversammlung, die lt. Jugendordnung 2 Wochen vor der Jahreshauptversammlung stattzufinden hat.
Aufgrund der aktuellen Hygienevorschriften des Landes Berlin sowie des Bezirksamtes dürfen wir derzeit keine Präsenzveranstaltungen durchführen.
Die Frage, die sich uns stellte, war, ob wir die o.a. Versammlungen online als Webkonferenzen abhalten wollen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen das gem. dem Gesetz vom 27.03.2020 (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) zu.
Das Gesetz
enthält Erleichterungen für Vereine, um deren Handlungsfähigkeit während der
Corona-Krise aufrechtzuerhalten.
Die neuen Sonderregelungen durch Gesetz vom 27.03.2020 zu den zivilrechtlichen
Vereinsvorschriften galten ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung im
Bundesgesetzblatt (28.3.2020) und zunächst bis zum 31.12.2020.
Die Sonderregelungen für Vereine sind durch die „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV)“ vom 20.10.2020 bis zu 31.12.2021 verlängert worden.
Der für Vereine relevante Auszug aus dem Gesetzestext des neuen Gesetzes lautet:
Artikel 2 (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht)
Sollte durch die anhaltenden Bedingungen der Pandemie es nötig sein diese Maßnahme zu ergreifen würden wird dies ordentlich bekanntgeben und gemäß der Satzung planen.